Informationen für Ärzte und Psychotherapeuten

Aus einer Vielzahl von Erkrankungen und Behinderungen resultieren starke oder mittelschwere Einschränkungen in der Handlungsfähigkeit des Klienten, so dass dadurch die Indikation für eine ergotherapeutische Behandlung gegeben ist, die als Heilmittel eine Vertragsleistung der Krankenkassen ist. Die Kostenübernahmen durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen bedürfen jedoch einer ärztlichen Heilmittelverordnung. In der ambulanten Versorgung erhält der Klient von Ihnen ein Rezept für die ergotherapeutische Behandlung, das Verordnungsformular Nr. 13. Sprechen Sie mich bei Fragen gerne an.

Ergotherapeutische Leistungen können alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten verordnen, die die Maßnahmen aufgrund ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse überwachen, leiten und beenden können. Diagnostische Maßnahmen nach § 6 a (Ärztliche Diagnostik) der Heilmittel-Richtlinie können in eigener Durchführung erbracht oder durch Fremdbefunde belegt werden.

In der Heilmittel-Richtlinie (§ 13) ist genau festgelegt, welche Angaben eine vertragsärztliche Verordnung über Ergotherapie enthalten muss.

Die Frist für den Behandlungsbeginn beträgt 28 Tage. Ein dringlicher Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen kann auf der Verordnung vermerkt werden.

Diese Verordnung berechtigt den Klienten, eine Institutsambulanz oder eine Praxis für Ergotherapie seiner Wahl aufzusuchen.

Die Verordnung für Ergotherapie innerhalb des Regelfalls (je nach Indikation bemessen) verläuft extrabudgetär.

Maßnahmen der Ergotherapie laut Heilmittelkatalog:

  • Psychisch-funktionelle Behandlung
  • Neuro-psychologische Behandlung (Hirnleistungstraining)
  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
  • Motorisch-funktionelle Behandlung
  • Des Weiteren:
    • Haus- oder Heimbesuche
    • Integration ins häusliche oder berufliche Umfeld
    • Behandlung in der Gruppe
    • Thermische Behandlung

 

Die Ergotherapie nutzt aktivierende und handlungsorientierte Methoden und Verfahren, unter Einsatz von Übungsmaterial, funktionellen, spielerischen, handwerklichen oder gestalterischen Techniken sowie lebenspraktischen Übungen. Die Methoden und Verfahren umfassen auch Beratung zum Schul- oder Arbeitsplatz, zur Wohnraum- und Umfeldanpassung oder auch die Beratung zu Hilfsmitteln.

 

Dokumentation
Während der ausführlichen ergotherapeutischen Befunderhebung und der Behandlung werden die Verläufe selbstverständlich sorgfältig dokumentiert. Sie erhalten auf Wunsch Berichte zum Behandlungsverlauf des Klienten.